|
Wissenschaftliche Erkenntnisse:
Praxisberichte:
|
|
Erscheint hier keine Anzeige der Anzahl User, ist niemand dort. Drücken Sie F5, um die Anzeige zu aktualisieren, oder seien sie der/die Erste: Zum Chat |
|
| |
Andere Autoren: Selbsthilfegruppe streitet für Kindeswohl: Mütter klagen an!
Geschrieben am 27.09.2002 von S. Ihlenfeldt
|
|
Anonymous schreibt: "Ohne Berücksichtigung der realen Bedingungen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter derzeit fast ausschließlich zu Gunsten der von der Restfamilie getrennt lebenden Väter und fassen Familiengerichte vor dem Hintergrund der pauschal formulierten Annahme, ein Kind „bräuchte“ unter allen Umständen seinen biologischen Vater, standardisiert ihre Beschlüsse.
Dabei werden die aus der Erlebniswelt der Mütter und ihrer Kinder entnommenen und vorgetragenen Alltagserfahrungen hinsichtlich der Gestaltung und erzielten Ergebnisse aus Umgangs- und Sorgerechtssituationen nicht im notwendigen Maße bewertet.
So werden unter dem Verzicht auf Darstellung und Akzeptanz der von alleinerziehenden Frauen vorgebrachter Bedenken und Beweggründe weder in verbalen noch schriftlich fixierten Stellungnahmen die realen Belange betroffener Kinder vertreten.
Vielmehr sehen sich die Mütter häufig dem direkten Vorwurf ausgesetzt, Kritik am Handeln und Verhalten des ehemaligen Partners gegenüber betroffenen Kindern nicht im Sinne und zum Wohle derer zu üben, sondern selbstbezogen und durch nicht verarbeiteten Trennungsschmerz motiviert zu agieren. Selbst die Aussagefähigkeit dokumentierter Fakten wird auf diese Weise abgewertet.
Dabei wird auch die Erfüllung, Kompromissfähigkeit und positives Entgegenkommen in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes unter Hinweis auf die hierfür geltende gesetzliche Pflicht gegenüber alleinerziehenden Müttern stets eingefordert. Die Erwähnung des väterlichen Anteils jedoch beschränkt sich häufig nur auf die Wahrung des Sorge- oder Umgangsrechtes.
Die notwendige Kongruenz des väterlichen Verhaltens stellt sich für Mütter im erlebten Alltag jedoch allzu häufig in Frage.
Daher kritisieren die Vertreterinnen der in zahlreichen deutschen Städten bereits entstanden Selbsthilfegruppen (in Mannheim unter dem Namen „Mütter klagen an“), dass durch die vaterdominante Beratungspolitik das ursprünglich kindliche Recht auf Umgang quasi zu einem Zwangsrecht der Väter gewandelt wird, welches diese mit institutioneller Unterstützung durchzusetzen im Stande sind - unabhängig davon, ob Kinder Vertrauen zur umgangs- und mitsorgeberechtigten Person haben und bei ihr Geborgenheit empfinden oder Sicherheit erleben.
Wir bitten Sie, sehr geehrte Leserinnen und Leser, auch dazu beizutragen, dass das tatsächliche Wohlergehen unserer Kinder wieder zum Gegenstand der politischen Beratungen gemacht wird, und den Personen, die ihre Verpflichtung für die Personensorge real einlösen und ihre Rechte aus der tatsächlich praktizierten Erfüllung der Sorgepflicht ableiten, wieder die notwendige Beachtung geschenkt und ihren Argumenten wieder nachhaltig Gehör verschafft werden kann.
Wir wünschen uns - und dies sicher nicht nur im eigenen Interesse, sondern vor allem im Sinne betroffener Kinder und ihrer Mütter in ähnlicher Situation - dass Gerechtigkeit und Moral wieder auf sozialverträgliche Argumente gestützt werden.
Selbsthilfegruppe "Mütter klagen an"
Postfach 230242
68182 Mannheim
[email protected]
"
|
| |
Wie interessant war der Artikel für Sie?
|
|
durchschnittliche Punktzahl: 3.33 Stimmen: 3

|
|
| Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. |
|
|
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden |
|
|
|